Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



Baugebiete / Baugrundstücke

Kall verfügt über rund 12.000 Einwohner und liegt im Herzen des Kreises Euskirchen. Aufgrund der guten geographischen Lage ist Kall ein hervorragender Wohnstandort, der neben einer Vielzahl von Erholungs- und Freizeitangeboten auch ein weitreichendes Angebot an sozialen Einrichtungen bietet. Kindertageseinrichtungen, ein Familienzentrum und alle Schulformen sind vor Ort vorhanden oder in kürzester Zeit in den Nachbarorten zu erreichen. Ein attraktiver Wohnstandort, von dem man auch einen Arbeitsplatz im Köln/Bonner Raum schnell und bequem erreichen kann. Durch den Autobahnanschluss zur A1 (Anschlussstellen Wisskirchen und Nettersheim) und die Haltestelle der Eifelbahnstrecke Köln-Trier ist ebenfalls eine sehr gute Verbindung in die umliegenden Städte gegeben, um weitere Einkaufs-, Bildungs- und Kulturangebote nutzen zu können.

Baugebiete


Kall, Auf dem Fels

Bildansicht Kall, Auf dem Fels

Auf dem Fels


Kall, Oben im Auel

Bildansicht Kall, Oben im Auel

Oben im Auel


Kall, Kropelspfad II

Bildansicht Kall, Kropelspfad II

Kropelspfad II


Sistig, Quirinusborn

Bildansicht Sistig, Qurinusborn

Quirinusborn


Die Gemeinde Kall veräußert nachfolgende Baugrundstücke:

Baugrundstück: Kall, Baugebiet "Knoppen III" (1 Baugrundstück)

Bildansicht Baugrundstück Knoppen III

Im Neubaugebiet "Knoppen III" verfügt die Gemeinde noch über nachfolgendes Baugrundstück:

Gemarkung Kall, Flur 3, Flurstück 266, groß: 855 qm, Falkenweg 10

 

Das Grundstück ist innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren (ab Umschreibung im Grundbuch) zu bebauen. Der Weiterverkauf des Grundstückes im unbebauten Zustand ist nicht gestattet.

Grundstückskaufpreis:   60,84 EUR/qm

Im Kaufpreis sind der Erschließungsbeitrag gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch und der Kanalanschlussbeitrag nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW enthalten.        

 

Bebaubarkeit der Grundstücke

Das Grundstück ist in einem Zeitraum von 2 Jahren (ab der Umschreibung im Grundbuch) zu bebauen. Der Weiterverkauf des erworbenen Grundstückes im unbebauten Zustand ist nicht gestattet.

 

Lage des Baugrundstückes:

Das Grundstück liegt im Nordwesten von Kall. Kall verfügt über sehr günstige Verkehrsanbindungen zu den Großräumen Köln und Bonn (A 1 Anschlussstellen Wisskirchen und Nettersheim sowie Haltepunkt der Bahnstrecke Köln-Trier), so dass die Lage ein attraktiver Wohnstandort im Einzugsbereich der Ballungskerne darstellt.

 

Bebaubarkeit des Grundstückes: 

Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 17 "Knoppen III". Textliche Festsetzungen: WR (Reines Wohngebiet); Zahl der Vollgeschosse: 1; Grundflächenzahl 0,20; nur Einzelhäuser zulässig; Satteldach, Festlegung der Höhenentwicklung der Bebauung,  max. 2 Wohneinheiten,  u.a..

 


Baugrundstück: Sistig, Baugebiet "Quirinusborn" (3 Baugrundstücke)

Im Neubaugebiet Sistig "Quirinusborn" verfügt die Gemeinde Kall über  nachfolgende Baugrundstücke:

 

  1. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 502, groß: 616 qm, Im Wiesengrund
  2. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 501, groß: 662 qm, Im Wiesengrund
  3. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 511, groß: 1.004 qm, Quirinusborn

 

Die Grundstücke sind innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren (ab Umschreibung im Grundbuch) zu bebauen. Der Weiterverkauf der Grundstücke im unbebauten Zustand ist nicht gestattet.

 

Grundstückskaufpreis:                     Mindestangebot:      42,00 EUR/qm

 

Im Kaufpreis sind der Kanalanschlussbeitrag, die Kanalhausanschlusskosten und die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch enthalten.

 

Lage der Grundstücke:

Die Grundstücke liegen am Südrand der Ortslage Sistig in unmittelbarer Nähe der Grundschule Sistig. Die Ortslage Sistig  ist ein Unterzentrum der Gemeinde und verfügt über eine gute Infrastruktur und Grundversorgung.

 

 

Bebaubarkeit der Grundstücke:

Die Grundstücke liegen im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn". Textliche Festsetzungen: WA (Allgemeines Wohngebiet); Zahl der Vollgeschosse: II; Grundflächenzahl 0,4; Geschossflächenzahl 1,2;  Einzelhäuser o. Doppelhäuser zulässig; Festlegung der Höhenentwicklung der Bebauung, max. 2 Wohneinheiten  u.a..

 

Bildansicht Baugrundstück Sistig Quirinusborn

Im Neubaugebiet Sistig "Quirinusborn" werden folgende Baugrundstücke privat veräußert:

 

1. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 514, größe: 676 qm, Quirinusborn

2. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 515, größe: 627 qm, Quirinusborn

3. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 518, größe: 643 qm, Quirinusborn

      4. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 519, größe 699 qm, Quirinusborn 

5. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 520, größe 700 qm, Quirinusborn

Weitere Informationen und Preise zu den o.g. Grundstücken erhalten Sie unter der Telefonnummer 02445 / 7264.

 


Baugrundstück: Keldenich, Dechant-Wolfgarten-Straße (1 Baugrundstück)

In der Ortslage Keldenich verfügt die Gemeinde Kall über nachfolgendes Baugrundstück:

 

Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 599, groß: 793 qm

  

Grundstückskaufpreis:   43,00 EUR/qm

 

Im Kaufpreis sind der Kanalanschlussbeitrag und der Straßenausbaubeitrag für die Dechant-Wolfgarten-Straße enthalten.

Der Weiterverkauf des Grundstückes im unbebauten Zustand ist nicht gestattet.

 

Lage des Baugrundstückes:

Das Grundstück befindet sich im Ortszentrum von Keldenich. Keldenich liegt in unmittelbarer Nähe des Zentralortes Kall.

 

Bebaubarkeit der Grundstücke:

Die  Grundstücke befinden sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Keldenich. Die Bebauung richtet sich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).


Baugrundstück: Golbach, Oberstraße 2 (1 Baugrundstück)

In der Ortslage Golbach verfügt die Gemeinde Kall über nachfolgendes Baugrundstück:

 

Gemarkung Golbach, Flur 6, Flurstück 205, groß: 1.686 qm

  

Grundstückskaufpreis:   46,00 EUR/qm

 

Im Kaufpreis ist der Kanalanschlussbeitrag sowie der Straßenausbaubeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW enthalten.

 

Der Weiterverkauf des Grundstückes im unbebauten Zustand kann nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen.

  

Lage des Baugrundstückes:

Das Grundstück befindet sich in der Ortslage Golbach und somit in unmittelbarer Nähe des Zentralortes Kall.

 

Bebaubarkeit der Grundstücke:
Die  Grundstücke befinden sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Golbach. Die Bebauung richtet sich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).

Bildansicht Baugrundstück Golbach, Oberstraße 2

Immobilien

Die Gemeinde Kall veräußert ein freistehendes Wohngebäude in der Ortslage Rinnen

Das Objekt "Sötenicher Straße 23" im Ortsteil Rinnen besteht aus einem II-geschossigen Wohngebäude (ehemalige Schule), Baujahr ca. 1937; unterkellert und aus einem I-geschossigen Anbau aus dem Jahre 1966 bzw.1973, der bis Juli 2009 als Kindergarten genutzt wurde. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 1.610 qm.

Kaufpreisangebote sind bei der Gemeindeverwaltung Kall, Fachbereich III Liegenschaften; Zimmer 38,
Bahnhofstraße 9, 53925 Kall schriftlich einzureichen.
Eine Besichtigung des Objektes ist nach vorheriger Absprache unter der
Telefonnummer 02441 / 888 - 38 möglich.


Mietobjekte

Zur Zeit keine eigenen freien Objekte vorhanden.


Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall






Infoboxen

Auskunft erteilt:

Bauverwaltung, Planungswesen
Monika Keutgen
Tel.: 02441/888-39
E-Mail: mkeutgen@kall.de
Fax: 02441/888-70