Mit Ablauf des 25. Juni 2012 werden Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument - je nach Reiseziel - Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass verfügen. Hierauf weist heute der Bürgerservice der Gemeinde Kall hin. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit Kindereintrag noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.
Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung bei Ihrer Urlaubsplanung und beantragen
Sie rechtzeitig neue Reisedokumente für Ihre Kinder bei der Passbehörde. Unser
Bürgerservice steht Ihnen für Rückfragen gerne beratend zur Seite. Sie erreichen uns
unter den Telefonnummern 02441-888-51 / 888-52 / 888-54 / 888-55 oder während
der Öffnungszeiten im Rathaus in Kall.